VentureLab

Rechtsformen für Startups

Ihr seid auf dem Weg aus einer Idee eine Unternehmung zu machen und möchtet wissen, welche Rechtsform am geeignetsten für euer Vorhaben ist – dann ist diese Übersicht genau das richtige Mittel, um einen ersten Eindruck zu bekommen.

Die richtige Rechtsformf ür Dein Startup

Das VentureLab, die Einrichtung für Gründungsberatung an der Technischen Hochschule Aschaffenburg, stellt euch nachfolgend unverbindlich einige Fakten zu den wichtigsten unternehmerischen Rechtsformen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Bitte beachtet, dass wir im Rahmen unserer Beratungsdienstleistungen keine Rechtsberatung durchführen.

Einzelunternehmen

Entscheidet sich eine natürliche Person dazu, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, bei der die Erzielung von Gewinnen beabsichtigt ist, führt sie im Prinzip bereits ein Einzelunternehmen. Die offizielle Gründung eines Einzelunternehmen kann im nächsten Bürgerbüro vorgenommen werden. Es muss lediglich eine Gewerbeanmeldung ausgefüllt werden, die mit vergleichsweise geringen Kosten, i.d.R. 10-65 €, je nach Bundesland, einhergeht. Inhaber/in des Unternehmens ist nach Anmeldung der/die Einzelunternehmer/in. Einzelunternehmen können sowohl Solo-selbstständig sein, als auch weitere Arbeitskräfte beschäftigen. Die Gründung setzt kein Mindestkapital voraus. Gemäß der Kleinunternehmerregelung muss auf Umsätze von bis zu 22.000 € brutto während des vorangegangen Kalenderjahres keine Umsatzsteuer erhoben werden, insofern der zu erwartende Umsatz für das Folgejahr 50.000 € brutto nicht übersteigt. Die Eintragung in das Handelsregister ist optional. Einzelunternehmen haften mit ihrem Privatvermögen. In Deutschland gilt das Einzelunternehmen als die am häufigsten gewählte Rechtsform. Vor allem für Freiberufler ist das Einzelunternehmen eine geeignete Geschäftsform.

Eignung: Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie, Arztpraxen
Haftung: Privatvermögen
Personen: 1
Gründungskosten: 10-65€
Mindestkapital: 0 €

 

 

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR bietet sich ebenfalls für diverse Kleingewerbe an, mit dem Zusatz, dass sich hier mehrere Gründer zu einer Gesellschaft zusammenschließen können. Es bedarf zunächst keiner Eintragung in das Handelsregister und die geschäftliche Grundlage bildet das bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Zweck der Gesellschaft wird innerhalb eines Gesellschaftsvertrags festgehalten – hier kann ebenfalls ein oder gleich mehrere Geschäftsführer festgelegt werden. Eine GbR kann auch für die Verfolgung gemeinsamer sozialer und kultureller Ziele gegründet werden und muss demnach nicht rein wirtschaftlich veranlagt sein (z. B. Fahrgemeinschaften oder WGs). Der bürokratische Aufwand für die Gründung einer GbR ist, ähnlich wie bei einem Einzelunternehmen, sehr überschaubar und auch kostengünstig. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und mit ihrem Privatvermögen. Wachsen die Geschäfte über die zuvor angeführte Kleinunternehmerregelung hinaus, wird eine GbR automatisch in eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) umfirmiert, wodurch eine Eintragung in das Handelsregister notwendig wird.

Eignung: Einzelunternehmen, Zusammenschlüsse von Freiberuflern und Arztpraxen
Haftung: Privatvermögen aller Gesellschafter
Personen: ab 1 Person bis unbegrenzt
Gründungskosten: 10-65 €
Mindestkapital: 0 €

UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG eignet sich besonders für Unternehmen, die eine Haftungsbeschränkung bevorzugen und gleichzeitig wenig Kapital zur Verfügung haben. Eine UG kann bereits ab 1€ Stammkapital gegründet werden. Sie gilt als Sonderform der GmbH und damit als Kapitalgesellschaft. In den Gründungskosten ist die UG mit 240-300 € deutlich günstiger als eine GmbH, da hier meist das gesetzliche Musterprotokoll als Gründungsdokument ausreicht. Eine UG muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Anzahl der möglichen Gesellschafter ist unbeschränkt – es können ein oder mehrere Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Die Rechte und Pflichten einzelner Gesellschafter richten sich i.d.R. nach deren prozentualen Beteiligungen. Das Eigenkapital einer UG muss jährlich durch Rücklagen erhöht werden. Hierzu muss mindestens ein Viertel des jährlichen Gewinns als Rücklage einbehalten werden, bis das Startkapital (25.000 €) einer GmbH erreicht ist. Die UG gilt als eine juristische Person.

Eignung: Unternehmen mit wenig Kapital, die haftungsbeschränkt agieren wollen
Haftung: Gesellschaftsvermögen
Personen: ab 1 Person bis unbegrenzt
Gründungskosten: 240-300 €
Mindestkapital: 1 €

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH zählt ebenfalls zu den Kapitalgesellschaften. Wie die UG ist die GmbH in der Anzahl der Gesellschafter und Geschäftsführer unbeschränkt. Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden durch die jeweiligen prozentualen Beteiligungen bestimmt. Die Gründungskosten einer GmbH belaufen sich auf ca. 500-1000 €, da hier Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers von einem Notarbüro individuell aufgesetzt und beglaubigt werden müssen. Eine GmbH muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter haften, wie der Name schon sagt, nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern rein mit dem Eigenkapital des Unternehmens. Die Gründung einer GmbH setzt die Einzahlung des Stammkapitals i.H.v. 25.000 € auf ein Geschäftskonto voraus. Das Stammkapital für die Gründung kann zunächst zur Hälfte (12.500 €) eingezahlt werden – in diesem Fall haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die zweite Hälfte des Stammkapital mit ihrem Privatvermögen. Das anfänglich einbezahlte Stammkapital kann ganz regulär für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Die GmbH gilt als eine juristische Person.

Eignung: Unternehmen mit Kapital, die haftungsbeschränkt agieren wollen
Haftung: Gesellschaftsvermögen
Personen: ab 1 Person bis unbegrenzt
Gründungskosten: 500-1000 €
Mindestkapital: 25.000€ (bzw. 12.500 € direkt zur Gründung)

 

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